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Was ist Catch&Release?
Catch&Release ist das Fangen und Zurücksetzten von Fischen.
Dieses wird täglich in allen Bereichen der Angelfischerei praktiziert!
Ist Catch&Release Verboten?
Es existiert kein explizites Verbot von Fangen und Zurücksetzten in Gesetzestexten.
Selbst im TschG ist das Zurücksetzen gefangener Fische nur in Verbindung mit Schmerz und Leid verboten.
Ansonsten dürfte auch ein Untermäßiger Fisch oder ein in der Schonzeit gefangener Fisch NICHT zurückgesetzt werden -quasi würden sich die beiden Gesetzte gegenseitig widersprechen.
Es KANN aber strafbar sein einen Fisch zurückzusetzten wenn zB geangelt wird mit dem Vorsatz, jeden gefangenen Fisch(auch auf eine Art beschränkt) zurückzusetzten(Absolutes C&R).
In dem Falle wird der Fisch nicht mit vernünftigen Grund(zB dem Nahrungserwerb) gefangen und es könnte nach §17TschG /strafbare Tierquälerei ausgelegt werden.
Absolutes Catch & Release ist die einzige Form des Fangen und Zurücksetzten welche mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist-da keiner der zur Zeit akzeptierten vernünftigen Gründe zutrifft.
Zurücksetzten ist allerdings nicht strafbar wenn dem Fisch weder Schmerz noch Leid zugefügt wurde......und das Fangen aus vernünftigen Grund geschehen ist!
Was ist Schmerz?
Definition:
Schmerzen sind unangenehme sensorische und gefühlsmäßige Erfahrungen, die mit tatsächlicher oder potenzieller Gewebsschädigung einhergehen oder in Form solcher Schädigung beschrieben werden.
Das ist aber Notwendigerweise an ein Bewusstsein gekoppelt!
Wie sieht es mit Schmerz bei Fischen aus?
Genau dieses ist bei Fischen nicht bekannt und auch nicht wissenschaftlich zu belegen!
Fische können jedoch Schmerz im menschlichen Sinne NICHT wahr nehmen da sie neurologisch gar nicht in der Lage dazu sind -ihnen fehlt für das BEWUSSTE Schmerzempfinden der Neocortex im Gehirn!
Der Mensch versteht die Gefühlszustände von Fischen nicht!
Daher vermenschlicht(Anthropomorphismus) er den Fisch einfach was zu einer unsachgemäßen Auffassung und Meinungsbildung führt!
Das sachliche Verständnis wird quasi beeinflusst dadurch, das wir das nicht verstehen können.
Was hat das mit Catch&Release zu tun?
Die Frage über Schmerzempfinden und Leiden bei Fischen ist wissenschaftlich ungeklärt!
Laut deutschem Recht gilt da: "Im Zweifel für den Angeklagten."
Anmerkung:
Das Angeln in Deutschland ist laut Tierschutzgesetz NUR mit vernünftigen Grund erlaubt!
Der einzig geltende vernünftige Grund bei der Angelfischerei der mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist, wäre der Nahrungserwerb!
(Ansonsten gilt nur das ein Fisch getötet werden soll, wenn er unnötig gelitten hat(unnatürlich hoher Stress, Schmerz) und so verletzt ist, das er mit hoher Wahrscheinlichkeit verenden wird.
Ist er nicht groß verletzt und blutet auch nicht, ist die Schleimhaut OK und der Fisch nicht zu lang außerhalb des Wassers spricht nichts dagegen einen Fisch am leben zu lassen -auch nicht vom Tierschutz oder von Gesetzen aus)
Sprich: Fische dürfen NUR für den EIGENEN Verzehr gefangen werden -laut Gesetz ist es sogar VERBOTEN gefangene Fische zu verschenken oder zu verkaufen!
Damit machen wir uns strafbar!
Sinnlos vergraben ,als Dünger im Garten oder gar als Hundefutter wäre vom Gesetz her auch keine sinnvolle Verwertung(der eigene Verzehr des selbst gefangenen Fisches) und dürfte so auch nicht im Interesse des Tierschutzes liegen. Auch sind einige Arten großer Fische schlicht ungenießbar aufgrund des schlechten Geschmacks.
Außerdem würden wir uns selbst unter Umständen strafbar machen wen wir ohne vernünftige Grund einen Fisch töten!.
Das große Fische zB das Gewässer schädigen -so wie teils noch immer behauptet- gehört längst der Vergangenheit an.
Ein großer Karpfen spült auch nicht mehr Schlamm auf der Nahrungssuche auf wie ein Schwarm kleiner Brassen, ebenso wühlt er auch nicht tiefer in den Bodengrund!
-Um mal eine banale Argumentation zu nennen weshalb es wichtig sei große Fische zu entnehmen.
Ebenso ist die Gesamtmasse an Fisch im Gewässer entscheidend und nicht die Masse einzelner großer Fische!
Große Fische sind wichtig für eine natürliche bzw annähernd natürliche Altersstruktur im Gewässer, welchem wir Angler gegenüber auch eine hegerische Pflicht haben.
Also unter Anderem den ERHALT einer ausgewogenen Fischpopulation wo nicht zuletzt auch eine natürliche Reproduktion erzielt werden sollte um Besatzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Wir Angler haben also auch viel Eigenverantwortung dem Gewässer und dem darin enthaltenen Leben gegenüber!
Auch wollen wir NICHT als Mörder bezeichnet werden -da die Angelfischerei neben dem Nahrungserwerb erforderlich ist Fischbestände zu kontrollieren und zu schützen.
Generelles töten gefangener Fische kann aber keine Kontrolle und kein Schutz sein!
Und aus den genanten Gründen geht heraus, das es auch im Interesse des Tierschutzes und der Hege liegen muss -somit auch im Interesse des Fischereigesetzes liegt, große Fische so schonend und so schnell wie möglich nach dem Fang wieder in das Gewässer zurückzusetzen.
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