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Jeder kennt das Problem mit dem Setzkescher!
Keiner weiß genau wie es nun gehandhabt wird.
Jeder sieht es aus einer anderen Sicht.
Schluss damit!
Der Setzkescher ist ERLAUBT*!
*Sofern er nicht durch landesrechtliche Regelungen oder durch Auflagen im Erlaubnisschein verboten ist.
Laut VDSF und DAV ist er selbst in Fließgewässern und in Gewässern mit Wasserbewegung durch Schifffahrt erlaubt-wenn gewährleistet werden kann das die Fische nicht zB durch herumrollen des Setzkeschers verletzt oder unnötig Leid erleiden.
Voraussetzung ist nur(neben dem bereits genannten):
-Es dürfen nur Fische in dem Gewässer gehältert werden aus dem sie auch stammen!
-Knotenloses Material
-Ausreichender Durchmesser(50cm min)
-Das Netz muss vor dem Einfallen (zB durch fest integrierte Kunststoffringe) gesichert sein!
-Länge des Setzkeschers(3m min.)
-Maschenweite(5mm)
-Feste Verankerung!
-Waagerechte Lage!
-Das Ende MUSS fest verankert sein!
-Vollständig geflutetes Netzvolumen!
-Vollständige Öffnung der Netzmaschen!
-Keine Untermaßigen oder in der Schonzeit gefangene sowie geschützte -Fische hältern!
-Keine Fische wo die Hälterung generell Verboten ist!
-Nur Fische die sich untereinander vertragen!-Also nicht Rotaugen und Barsche zB!
-Nicht zu viele Fische hältern!
-Die Dauer der Hälterung ist auf ein Minimum zu reduzieren(so kurz wie Möglich)!
-Gehälterte Fische dürfen NICHT zurück gesetzt werden!
-In Gewässern mit Schifffahrt oder Ströhmung muss der Setzkescher vor umherrollen oder Wellenschlag geschützt aufgebaut werden!
Der VDSF und der DAV kamen zusammen auf den gleichen Schluss:
Eine generelle Freistellung des Anglers von der persönlichen Verantwortung sowie eine verbindliche Gestaltung der Setzkescheranwendung ist nicht möglich.
Gesetzliche Grundlagen:Tierschutzgesetz,Fischereigesetze der Länder,Tierschutz-Schlachtverordnung.Merkblätter und Ausbildungsunterlagen des VDSF und DAV.
Bitte lest IMMER die Auflagen und Bestimmungen in der Erlaubniskarte für das entsprechende Gewässer in dem Ihr fischt!
Sofern darin oder vom Land nicht ausdrücklich Verboten-kann der Setzkescher weiterhin verwendet werden!
Und daran denken-Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Bei Fragen einfach unten rein schreiben oder eine E-mail an tipfisch81@gmx.de
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